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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werberecht Dringlichkeitsvermutung“

06. August 2013

Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsverstößen

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 11.06.2013, Az.: 6 W 61/13

Die Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG ist widerlegt, wenn nach dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung 6 Wochen zugewartet wird, bevor man eine einstweilige Verfügung beantragt. Im Hinblick auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung muss man sich die Kenntnis von sog. „Wissensvertretern“, wie Rechtsanwälten, zurechnen lassen.

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