Die Telekom hat ihre Internet-Flatrate irreführend beworben
Urteil des LG Bonn vom 19.09.2011, Az.: 1 O 448/10
Der Deutschen Telekom ist es untersagt mit einer hohen Übertragungsrate ihrer Internet-Flatrate zu werben, wenn nicht eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datentransfer gedrosselt wird.