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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verderblichkeit“

15. Juli 2014

Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Rasierklingen

Urteil des LG Wuppertal vom 16.06.2014, Az.: 12 O 38/13

Werden Rasierklingen derart hergestellt, dass unter Zuhilfenahme eines die Klingen umfassenden Seifenblocks die Haut während der Rasur geschützt und gepflegt wird, indem der Seifenblock aufschäumt und Feuchtigkeit spendet, handelt es sich um ein kosmetisches Produkt, welches mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder der Verwendungsdauer nach Öffnen zu versehen ist. Eine solche Kennzeichnungspflicht entfällt nur dann, wenn noch vor Markteinführung oder der Bewerbung des Produkts der Nachweis der Unverderblichkeit erbracht wurde.

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