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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrechterichtlinie 2014“

22. September 2014 Top-Urteil

E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer müssen in die Widerrufsbelehrung

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Urteil des LG Bochum vom 06.08.14, Az.: I-13 O 102/14

Neben der Postanschrift müssen seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie 2014 auch die E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, sollten diese vorhanden sein. Ein Fehlen dieser Angaben kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung und der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen führen.

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