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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsinteresse Mitbewerber“

25. Oktober 2011

15.000,00 EUR Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 04.08.2011, Az.: 6 W 70/11

Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs seitens eines Mitbewerbers wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich sehr niedrig zu bemessen, da seine Interessen lediglich mittelbar berührt sind. Allerdings besteht ein hohes Interesse der Allgemeinheit an fehlerfreien Widerrufsbelehrungen, deshalb ist das Interesse eines Verbraucherschutzverbandes an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten, nämlich mit 15.000,00 EUR.
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