Brandneu von der IFA
Urteil des BGH vom 18.04.2013, Az.: I ZR 180/12
Zu den gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG mitzuteilenden Informationen gehört
auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens.
Weiterlesen
auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens.