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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Testergebniswerbung“

06. September 2018

Testergebnis gilt nur für konkret getestetes Produkt und nicht für Produktabweichungen

© Kristina - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 13.04.2018, Az.: 6 U 166/17

Wird eine Matratze mit einem bestimmten Härtegrad und einer bestimmten Größe im Rahmen eines Warentests ausgezeichnet, so darf dieses Produkt auch mit dem Testergebnis beworben werden. Die Auszeichnung bezieht sich jedoch nur auf die ganz konkret getestete Matratze und kann nicht auf Matratzen-Angebote abweichender Art oder Größe übertragen werden. Darüber hinaus muss bei einer Testergebniswerbung die Fundstelle angegeben werden oder zumindest ein Sternchenhinweis erfolgen.

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