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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „teiladressierte Postwerbung“

04. März 2014

Teiladressierte Werbeschreiben ohne Empfängernamen nach Werbewiderspruch unzulässig

Urteil des OLG München vom 05.12.2013, Az.: 29 U 2881/13

Auch das wiederholte Zusenden nur teiladressierter Postwerbung („An die Bewohner des Hauses […]“ adressiert) an Verbraucher ist unzulässig, wenn diese dem Unternehmen mitgeteilt haben, dass sie keinerlei Werbung mehr von ihm erhalten möchten. Ein entsprechender Hinweis am Briefkasten des Verbrauchers ist hierfür nicht erforderlich, da aufgrund des Werbewiderspruchs für das Unternehmen erkennbar ist, dass der Verbraucher keine Werbeschreiben von diesem wünscht.

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