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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Täuschung über betriebliche Herkunft“

28. Februar 2014

Werbung für „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine“ wettbewerbswidrig, wenn tatsächlich anderer Hersteller

Urteil des LG Bielefeld vom 19.02.2013, Az.: 12 O 172/12

Die Werbeaussage „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8,97 (statt 40,00 €)“ ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern tatsächlich gar keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo zum Kauf angeboten wird.  Der verständige Verbraucher kann diese Werbung nur so auffassen, dass eine Sonderaktion durchgeführt werde, im Rahmen derer er eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Sonderpreis erwerben kann. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall, wenn mit einer Kaffeemaschine eines anderen Herstellers geworben wird.

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