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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „StVO-Zeichen Nr. 229“

02. September 2014

Wettbewerbsrechtliche Behinderung durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.03.2014, Az.: 6 U 246/13

Nicht alle Taxihalteplätze stellen eine Haltestelle für jedes Taxi dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die gekennzeichnete Fläche auf privatem Grund befindet, der zwar dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde, aber vom Eigentümer hierzu Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Es stellt einen Wettbewerbsverstoß durch einen Taxifahrer dar, wenn er sein Taxi ohne diese Nutzungsberechtigung dort hält.

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