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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Sonderaktion“

04. März 2014

Irreführende blickfangmäßige Werbung für Sonnenbrille

Urteil des LG Bielefeld vom 25.09.2013, Az.: 16 O 57/13

Die Werbung eines Optikers für eine Sonnenbrille, in der diese blickfangmäßig mit einem Preis von 1 Euro statt 69 Euro beworben wird, ist irreführend, wenn sich erst aus der widersprüchlichen Erläuterung der Werbung ergibt, dass dies nur beim zusätzlichen Erwerb von Sonnenschutzgläsern zum Preis von mindestens 69 Euro gilt.

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