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Urteil_Bundesgerichtshof

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20. August 2020

BGH ruft EuGH zu Warnhinweisen beim Zigaretten-Verkauf an

© Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
BGH, PM zum Beschluss vom 25.06.2020, Az.: I ZR 176/19

Der Streit um Warnhinweise auf Zigarettenautomaten im Kassenbereich geht in die nächste Runde. Nachdem auch die Berufung gegen das abweisende Urteil des Landgerichts ohne Erfolg blieb, landete die Sache beim BGH. Dieser sieht sich jedoch aktuell nicht zur Entscheidung fähig, sondern ruft zunächst den EuGH an. Dieser soll unter anderem klären, ob gesundheitsbezogene Warnhinweise im Sinne der Tabak-Richtlinie (2014/40/EU) verdeckt werden, wenn die gesamte Zigarettenpackung durch einen Warenautomaten verdeckt wird.

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