DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Namenskontinuität“

22. August 2011

Alterswerbung: Geschäftskontinuität vs. Namenskontinuität

Urteil des LG Arnsberg vom 21.04.2011, Az.: 8 O 104/10

Eine sogenannte Alterswerbung – „Wir …fertigen unsere Geräte seit 1984…“ – ist nur bei einer Geschäftskontinuität und nicht bei einer bloßen Namenskontinuität zulässig. Mit der Insolvenz und der anschließenden Liquidation ist der wirtschaftliche Fortbestand des Unternehmens beendet. Deshalb liegt keine Geschäftskontinuität vor, insoweit der Erwerber der Betriebs- und Geschäftsausstattung lediglich (teilweise) den Firmennamen fortführt. Der Verbraucher wird vielmehr über das tatsächliche Alter des Unternehmens irregeführt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.