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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „LTE-Netz“

29. August 2016

Werbeaussage „100 Mbit/s LTE Netz“ ist für Mobilfunknetze irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.07.2016, Az.: 6 U 100/15

Das Bewerben eines Mobilfunknetzes als „100 Mbit/s LTE Netz“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, sofern das Mobilfunknetz zu normalen Tageszeiten und an empfangsstarken Orten keine Übertragungsraten erreichen kann, die im Durchschnitt weit über 50 Mbit/s und gelegentlich bei 100 Mbit/s liegen.

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