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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Lizenzanalogie“

18. August 2016

Die Nutzung eines Lichtbilds unter Creative Commons License begründet keinen Schadensersatzanspruch

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Beschluss des OLG Köln vom 29.06.2016, Az.: 6 W 72/16

Stellt ein Fotograf seine Lichtbilder unter der Creative Commons License kostenlos jedermann zur Verfügung, so kann er bei einer öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte ohne seine Einwilligung keinen Schadensersatz geltend machen. Der objektive Wert der Nutzung einer solchen Fotografie ist gleich Null, da das Lichtbild für die kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung frei verfügbar ist. Eine weitere entgeltliche Lizenzierung wäre daher sinnlos, damit ergibt sich auch aus einer Berechnung nach Lizenzanalogie nichts Anderes.

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