Angebot von Kursunterlagen im Online-Shop erfordert Widerrufsrecht
Urteil des OLG Hamm vom 21.02.2013, Az.: 4 U 135/12
Auch die Bereitstellung von Kursunterlagen für den Bootsführerschein in einem Online-Shop, die mit dem Klick auf den Bezahl-Button abrufbar werden, erfordert ein Widerrufsrecht für den Verbraucher. Eine Ausnahme gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, nach der über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, liegt nicht vor.
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