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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Konzession nach § 30 GewO“

13. August 2018

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Praxisklinik“ bedarf einer Klinikerlaubnis nach der Gewerbeordnung

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des LG Frankenthal vom 28.09.2017, Az.: 2 HKO 25/17

Bewirbt der Betreiber einer Arztpraxis diese als „Praxisklinik“, muss er ebenso über eine Konzession gem. § 30 GewO verfügen, als wenn er die Bezeichnung „Klinik“ führen würde. Dem verständigen und informierten Verbraucher wird der Unterschied zwischen diesen Begriffen regelmäßig nicht geläufig sein und er könne dadurch getäuscht werden. Es reicht nicht aus, dass der Betreiber sich auf die Konzession eines Dritten beruft, der ihm die stationäre Betreuung von Patienten und die Nutzung der Klinikräumlichkeiten gestattet hat.

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