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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kontakte zwischen Berufstätigen“

14. Juli 2014

Impressumspflicht für einzelne Profile auf der Internetplattform „Xing“

Urteil des LG München I vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14

Für einzelne Profile auf dem sozialen Netzwerk Xing besteht grundsätzlich eine Impressumspflicht, da es sich bei einem solchen um das Angebot eines einzelnen geschäftsmäßigen Teledienstes handelt, dessen Profilinhaber Diensteanbieter des selbigen ist. Dem Fehlen eines Impressums auf einem Xing Profil kommt jedoch keine geschäftliche Relevanz zu, da es nicht geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

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