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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Klickköder“

28. Oktober 2019

Traumreise mit Traumschiffkapitän?

© Mariusz Blach - Fotolia.com
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 10.10.2019, Az.: 15 U 39/19

Die Zeitung „Bild am Sonntag“ darf bei einem Gewinnspiel mit dem Hauptgewinn Kreuzfahrt nicht das Bild vom Schauspieler des Traumschiffkapitäns verwenden. Die Verwendung des Bildes ohne Zustimmung ist unzulässig, da es zu kommerziell-werblichen Zwecken und als Klickköder genutzt wurde und nicht der journalistische Nachrichtenwert im Vordergrund stand. Insbesondere handle es sich laut Gericht nicht um ein Symbolfoto für die Traumreise, da dies das Recht Prominenter am eigenen Bild untergraben würde. Die Zeitung muss daher Auskunft über ihre Druckauflage erteilen, damit ein Ersatzanspruch berechnet werden kann.

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