DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kein Unterlassungsantrag“

02. Oktober 2018

Hinweis „Refurbished Certificate“ kennzeichnet Ware nicht als gebraucht

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des LG München I vom 30.07.2018, Az.: 33 O 12885/17

Der Hinweis „Refurbished Certificate“ reicht nicht aus, um ein angebotenes Smartphone als gebraucht auszuzeichnen. Der Durchschnittsverbraucher kann anhand dieses Zusatzes nicht erkennen, dass es sich zwar womöglich um wiederaufbereitete, jedoch bereits benutzte Ware handelt. Der gebrauchte Zustand stellt eine wesentliche Information über die Eigenschaft einer Ware dar, welche dem Käufer mit einem solch unzureichenden Hinweis vorenthalten wird. Das Unterlassen eines eindeutigen Hinweises auf die gebrauchte Eigenschaft stellt ein Verstoß gegen § 5a Abs. 2 Nr. 1 UWG dar.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.