„Servicepartner“ sind keine „Vertragspartner“
Urteil des BGH vom 17.03.2011, Az.: I ZR 170/08
Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs "Vertragspartner" der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei "Vertragshändler" eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung.