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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Fertigung im Ausland“

04. Juli 2014

Werbung „made in Germany“ bei Fertigung im Ausland wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2014, Az.: 4 U 121/13

Kondome dürfen nicht mit "made in Germany", "deutsche Markenware" oder als "deutsche Markenkondome" beworben werden, wenn der Großteil der wesentlichen Herstellungsschritte im Ausland unternommen wird. Diese Werbeaussagen sind irreführend und daher wettbewerbswidrig, da sie beim Verbraucher den unzutreffenden Eindruck erwecken, die Kondome würden ausschließlich in Deutschland gefertigt oder dass zumindest der maßgebliche Herstellungsvorgang in Deutschland stattfindet.

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