Unwahre Angaben über die Verfügbarkeit von Waren
Die unwahre Äußerung, ein Konkurrenzunternehmen werde nicht (mehr) mit Originalteilen beliefert, stellt eine irreführende und damit wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung dar. Die Täuschung über die Verfügbarkeit von Waren der Konkurrenz ist geeignet, die Kaufentscheidung von Kunden zu beeinflussen und begründe daher einen Unterlassungsanspruch.