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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „eidesstattliche Versicherung“

07. April 2016

Haftung der Herausgeberin eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Werbeanzeigen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.01.2016, Az.: 6 W 106/15

Die Herausgeberin eines Fernsprechverzeichnisses kann nur dann für die Richtigkeit der von ihr veröffentlichten Einträge und Werbeanzeigen haften, wenn sie auf eine etwaige Wettbewerbsverletzung hingewiesen wird und der Hinweis so eindeutig ist, dass die Irreführung ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Hinweis einzig durch eigene Recherchen des Hinweisenden und eine eidesstattliche Versicherung gestützt wird, es aber beispielsweise an einem rechtskräftigen Unterlassungstitel fehlt.

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