„Die faire Milch“
Urteil des OLG München vom 01.03.2012, Az.: 6 U 1738/11
Wird Milch mit dem Zusatz „Kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ beworben, geht der Verbraucher davon aus, dass die Milch aus dem Bundesland stammt, in dem sie angeboten wurde. Entspricht dies nicht der Wahrheit ist dies irreführend. Andererseits ist der Zusatz „Die faire Milch“ weder unter dem Aspekt der Alleinstellungsbehauptung noch unter dem Gesichtspunkt der an die Erzeuger gezahlten Preise irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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