Vorsicht bei Werbeabgaben in Form von Zuwendungen!
Urteil des LG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 35 O 11/11 KfH
Die Abgabe einer Bonuskarte begründet auch dann keine unzulässige geschäftliche Handlung (§ 3 UWG), wenn sie an Stammkunden gratis abgegeben wird, ansonsten aber für EUR 5,00 käuflich erworben werden muss. Zwar handelt es sich dabei um eine Zuwendung gem. § 7 HWG, jedoch greift der Ausnahmefall des geringen Werts. Dahingegen ist bei der Auslobung einer kostenlosen Zweitbrille eine Zuwendung von nicht geringem Wert anzunehmen.
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