Kostenlos muss auch kostenlos sein!
Urteil des OLG Koblenz vom 22.12.2010, Az.: 9 U 610/10
Ein „Sicherheitspaket“ darf nicht als kostenlos beworben werden, wenn es nach Ablauf von 6 Monaten kostenpflichtig wird, insoweit nicht von einer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.