DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Bagatellklausel“

31. Januar 2013

Prospektwerbung ohne Kenntlichmachung des Firmennamens und der Anschrift ist irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2012, Az.: I-4 U 61/12

Bei einer Prospektwerbung für konkrete Warenangebote, die den Verbraucher in die Lage versetzen, einen Kauf zu tätigen, müssen die Angebote nicht nur die „essentialia negotii“ wie Merkmale der Ware und Preis enthalten, sondern ist auch die Identität und Adresse des Unternehmens anzugeben. Fehlt Firmenname, Rechtsform oder Identität liegt eine Irreführung vor. Angaben zu Identität und Anschrift sind grundsätzlich wesentlich, wie § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verdeutlicht. Ihr Fehlen beeinträchtigt auch das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.