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Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
29. März 2007
Urteil des OLG Hamm vom 29.03.2007, Az.: 4 U 11/07
Wirbt ein Schlüsseldienst in den "Gelben Seiten" oder dem "Telefonbuch" mit einem örtlichen Betriebssitz, obwohl unter angegebener Adresse ein solcher gar nicht existiert und klärt den Kunden darüber auch nicht auf, handelt dieser irrführend und wettbewerbswidrig.
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23. März 2007
Urteil des OLG Köln vom 23.03.2007, Az.: 6 U 227/06
Ein Online-Reservierungssystem, das aus mehreren Schritten besteht, ist als Einheit zu betrachten, so dass es den preisangabenrechtlichen Vorgaben genügt, wenn der Endpreis vor Abschluss des Buchungsvorgangs genannt wird. Der Anbieter verstößt nicht gegen § 1 Abs. 1 PAngV, wenn er bei der erstmaligen Nennung von Preisen nicht bereits die Endpreise angibt, sondern diese erst bei der fortlaufenden Eingabe ermittelt werden, so die Richter am Oberlandesgericht.
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21. März 2007
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 21.03.2007, Az.: 6 W 27/07
In der vorliegenden Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. musste dieses Stellung zu der Frage nehmen, unter welchen Voraussetzungen eine Person bei Online-Auktionen, wie etwa eBay, als Unternehmer (§ 14 BGB) zu werten ist. ...
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15. März 2007
Urteil des OLG Hamm vom 15.03.2007, Az.: 4 W 1/07
Die Formulierung "Die Frist beginnt frühenstens mit Erhalt dieser Belehrung" ist nicht klar und verständlich und genügt nicht den Anforderungen der §§ 312 c, 312 d, 355 BGB. Zudem ist vorliegende Belehrung für den Verbraucher irreführend im Sinne des § 5 UWG.
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14. März 2007
Urteil des LG Dortmund vom 14.03.2007, Az.: 10 O 14/07
Die pauschale Klausel in einer Widerrufsbelehrung, dass der Verbraucher bei geöffneten Nahrungsmitteln 100%igen Wertersatz leisten muss ist gmß. § 309 Nr. 12 BGB unzulässig. Zudem verstößt sie darüber hinaus gegen § 305 c Abs. 1 BGB, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. ...
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30. Januar 2007
Urteil des KG Berlin vom 30.01.2007, Az.: 9 U 131/06
Die Namensnennung von Prozessgegnern in einer über die Homepage einer Rechtsanwaltskanzlei frei zugänglichen Urteilsdatenbank zu Werbezwecken ist unzulässig. Der Befriedigung des öffentlichen Informationsinteresses ist durch eine anonymisierte Wiedergabe Genüge getan.
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11. Januar 2007
Urteil des BGH vom 11.01.2007, Az.: I ZR 87/04
Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).
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14. Dezember 2006
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 14.12.2006, Az 6 U 129/06, entschieden, dass auch wenn eine große Zahl von Abmahnungen - in diesem Fall um die 200 Stück - vorliegt, diese nicht aufgrund ihrer Anzahl rechtsmissbräuchlich sind. Zudem hat das OLG Frankfurt in dem Streit entschieden, dass die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoss darstellt.
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07. Dezember 2006
Urteil des BGH vom 07.12.2006, Az.: I ZR 271/03
a) Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und unverbindlich sind.
b) Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.
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28. November 2006
Urteil des LG Paderborn vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06
Bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay genügt die Textform im Sinne des § 126 b BGB, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Dessen Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern kann zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für ihn abrufbar bleiben.
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