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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“

11. Oktober 2012

Kein Vorzug privater Unternehmen beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur

Beschluss des VG Braunschweig vom 07.03.2012, Az.: 5 B 25/12 Das VG Braunschweig gelangte in einem Beschluss zu dem Ergebnis, dass der Ausbau eines Breitbandkabelnetzes durch eine Kommune auch dann erfolgen darf, wenn der Ausbau ebenso gut oder sogar besser durch einen privaten Dritten erfüllt werden könnte. Denn der Ausbau von Telekommunikationsleitungsnetzen unterfiele gerade nicht der Subsidiaritätsklausel des NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) und die Bundesrahmenregelung Leerrohre betreffe nicht die Zulässigkeit eines kommunalen Ausbaus, sondern lediglich die Frage, wann die spätere Überlassung des durch die Kommune ausgebauten Netzes an private Unternehmen keine unzulässige EU-Beihilfe darstelle.
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22. Februar 2012

Post-Ident-Verfahren für alle?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.11.2011, Az.: VI-U (Kart) 14/11 Die Deutsche Post AG ist nicht verpflichtet ihren Konkurrenten ihr Post-Ident-Verfahren zur Verfügung zu stellen. Dies stellt weder eine kartellrechtlich unzulässige noch wettbewerbswidrige Handlung dar, solange der Konkurrent auch auf Identifizierungsfremddienstleistungen eines andern Anbieters zurückgreifen kann. Die Deutsche Post AG hat jedenfalls ihre etwaige marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich ausgenutzt.
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07. Dezember 2011

Kein De-Mail-Postident-Verfahren der Deutschen Post für die Konkurrenz

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf zum Urteil vom 30.11.2011, Az.: VI-U (Kart) 14/11

Die Deutsche Post muss für ihre De-Mail-Konkurrenz kein Postident-Identifizierungsverfahren anbieten. Da dieser Service auch von anderen Dienstleistern auf dem Markt angeboten werde, schotte die Deutsche Post weder den Ident-Markt ab, noch nutze sie eine marktbeherrschende Stellung aus. Dementsprechend handle sie auch nicht kartellrechtswidrig.
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07. Oktober 2011 Top-Urteil

Billiger Fußball für die Europäer

© Mikael Damkier
Urteil des EuGH vom 04.10.2011, Az.: C-403/08, C-429/08

Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.

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03. August 2011

Vermittlungsplattform darf den Verkauf personalisierter Online-Tickets nicht ermöglichen

Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2011, Az.: 315 O 489/10 Die Vermittlung personalisierter Online-Tickets durch eine Vermittlungsplattform ist wettbewerbswidrig, sofern die Eintrittskarten von gewerblichen Anbietern angeboten werden. Bei personalisierten Eintrittskarten, d.h. Eintrittskarten auf denen der Name des Erstbesitzers aufgedruckt ist, handelt es sich um nicht verkehrsfähige Waren, die unter das per-se-Verbot des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG fallen, so dass ein Anbieten der Karten wettbewerbswidrig ist. Das Abtretungsverbot des Veranstalters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam und verstößt auch nicht gegen Kartellrecht.
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03. August 2011

„Jette Joop“ – Schmuck ja, Kleidung nein!

Urteil des BGH vom 07.12.2011, Az.: KZR 71/08 a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.
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05. Januar 2011

Preisspaltung bei der Gasversorgung

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: KZR 5/10 Eine Preisspaltung kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn ein beherrschendes Unternehmen seine Tätigkeit auf einen anderen Markt ausdehnen will, auf dem ein erfolgversprechender Marktzutritt anders als durch eine vorübergehende, signifikante Unterbietung des dort vorzufindenden Preisniveaus nicht möglich erscheint, weil funktionierender Wettbewerb auf diesem Markt bisher nicht besteht.
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17. November 2010

Stromnetznutzer kann zu viel gezahltes Geld vom Netzbetreiber zurückfordern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.10.2010, Az.: 11 U 31/09 (Kart) Die Netzbetreiber dürfen das Entgelt, das die Netznutzer zu viel bezahlt haben und das die Entgeltmaßstäbe übersteigt, nicht behalten. Vielmehr muss eine Abrechnung periodenübergreifend stattfinden. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts muss im Rahmen einer Billigkeitskontrolle von den Regulierungsbehörden geschätzt werden, wobei jedoch auch der monatstypische Stromverbrauch berücksichtigt werden muss (z.B höherer Stromverbrauch in den Wintermonaten). Nach Festlegung des Nutzungsentgelts müssen zu viel gezahlte Entgelte an den Netznutzer zurückerstattet werden. Eine freiwillige Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte der Netzbetreiber an den Netznutzer ist grundsätzlich aber nicht zulässig, da der Netznutzer hier doppelt profitieren könnte, wenn er zum einen das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstattet bekommt, und zum anderen in den Genuss zukünftig geringerer Netzentgelte kommt.
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17. November 2010

Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

Urteil des EuGH vom 14.10.2010, Az.: C-280/08 P Es ist wettbewerbswidrig die Zwischenabnehmerentgelte, die die konkurrierenden Anbieter zu entrichten haben, höher anzusetzen, als die Endkundenentgelte, die die Telekom AG von ihren eigenen Kunden bezieht. Die Telekom AG kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass ihre Preispolitik durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Telekom AG eine Geldbuße zu entrichten, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturbereitstellerin ausnutzte. So waren die anderen, durchaus konkurrenzfähigen, Anbieter gezwungen ihren Kunden höhere Preise zu berechnen, wollten sie keine Verluste machen.

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19. August 2010

Staatliches Sportwettenmonopol des Landes Berlin nicht rechtmäßig

Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07

Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
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