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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Versicherungsvermittler“

17. August 2017

Falsche Impressumangaben oder fehlende Erlaubnis eines Versicherungsvermittlers begründen Wettbewerbsverstoß

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Urteil des LG Fulda vom 27.03.2017, Az.: 6 O 34/16

Die Aufnahme der Tätigkeit des Versicherungsvermittlers, ohne die gebotene Erlaubnis durch die zuständigen Industrie- und Handelskammer, ist wettbewerbswidrig (§ 34 d GewO i.V.m. § 3a UWG). Ebenso ist es wettbewerbswidrig, wenn der Versicherungsvermittler in seinem Impressum falsche Angaben über seine Anschrift oder die zuständige Aufsichtsbehörde macht (§ 5 TMG i.V.m. § 3a UWG).

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16. September 2015

Online-Vermittlung von Versicherungsverträgen durch Handelsunternehmen wettbewerbswidrig

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Urteil des BGH vom 28.11.2013, Az.: I ZR 7/13

a) Die Abgrenzung der Versicherungsvermittlung von einer Tätigkeit, die ausschließlich darauf gerichtet ist, Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler herzustellen, richtet sich nach dem objektiven Erscheinungsbild der ausgeübten Tätigkeit.

b) Bewirbt ein Handelsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts konkrete Versicherungsprodukte und ermöglicht es den Online-Abschluss von Versicherungsverträgen auf einer Internetseite eines Versicherungsvermittlers, ist auch das Handelsunternehmen Versicherungsvermittler, wenn dem Verbraucher der Wechsel des Betreibers der Internetseite verborgen bleibt.

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05. Februar 2014

Vermittlung von Netto-Policen

Urteil des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZR 104/12

Lässt sich ein Versicherungsvertreter, der seine Agenturbindung gegenüber dem Versicherungsnehmer offenlegt, für die Beratung und die Vermittlung einer Netto-Police vom Versicherungsnehmer eine eigenständige Vergütung versprechen, verstößt dies nicht gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 34d Abs. 1 GewO. Mit einer solchen Vereinbarung ist auch nicht notwendig eine Irreführung des Versicherungsnehmers über den Status des Vermittlers als Versicherungsvertreter verbunden.

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22. November 2013

Wettbewerbswidrige unwahre Behauptung einer Beauftragung durch die IHK

Urteil des OLG Saarbrücken vom 23.10.2013, Az.: 1 U 225/12 Die unwahre Behauptung eines Versicherungsmaklers bei einer telefonischen Kontaktaufnahme zu einem potentiellen Kunden, im Auftrag der IHK Dienstleistungen durchzuführen, ist als irreführende Werbung und belästigende Telefonwerbung unzulässig.
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