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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherzentrale“

26. August 2022 Top-Urteil

Hinweis auf knappe Verfügbarkeit von Waren keine unlautere Werbung

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Urteil des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 29/22

Das Werben für den Kauf von Lebensmitteln in Werbeprospekten unter Nennung konkreter Kaufpreise ist auch dann erlaubt, wenn einzelne beworbene Waren nicht in allen Filialen erhältlich sein sollen und wenn der Discounter den Verbraucher nicht am Blickfang der beworbenen Waren teilnehmend darüber informiert, wo der Verbraucher Informationen dazu einholen könne, in welchen Filialen die beworbenen Waren (nicht) verfügbar seien. Zudem ist auch der Hinweis auf ein begrenztes Angebot kein Indiz dafür, dass von vornherein eine unangemessene Menge in einem unangemessenen Zeitraum bereit gestellt wurde. Grund hierfür ist, dass es sich bei den Aussagen zum einen um Hinweise und zum anderen um Absicherungen davor handelt, dass Produkte trotz eigentlich angemessener Bevorratung aufgrund nicht vorhersehbarer Sonderumstände nicht überall und die ganze Zeit erhältlich sein können. Die Werbung ist folglich nicht als unlauter anzusehen, so das OLG Nürnberg.

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26. Juni 2019 Top-Urteil

Bestellverfahren mittels „Amazon Dash Button“ verletzt Informationspflichten

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Urteil des OLG München vom 10.01.2019, Az.: 29 U 1091/18

Bestellvorgänge anhand von Amazon Dash Buttons, die per Knopfdruck eine Warenbestellung über das Internet auslösen, sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu intransparent und damit rechtswidrig. Bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr muss insbesondere die Zahlungspflichtigkeit der Bestellung hinreichend gekennzeichnet sein, etwa durch den Zusatz „zahlungspflichtig bestellen“. Zudem wird der Verbraucher bei der Verwendung der Dash Buttons nicht unmittelbar vor der Bestellung über wesentliche Eigenschaften der bestellten Ware und den Gesamtpreis informiert. Die Mitteilung der entsprechenden Informationen vor der ersten Bestellung und deren Abrufbarkeit im Internet genügen dabei nicht, da die Pflichtinformationen vor jeder konkreten Bestellung zur Verfügung gestellt werden müssen.

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13. Mai 2019

Verbot zahlungsmittelabhängiger Gebühren gilt auch für „PayPal“ und „giropay“

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Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 52 O 243/18

§ 270a BGB, der Verbraucher vor Gebühren für bargeldlose Zahlungsverfahren schützen soll, ist auch auf Dreiparteiensysteme wie „PayPal“ oder „Sofortüberweisung“ anwendbar. Zwar wollte die Regierungskonstellation diese ausnehmen, dafür fänden sich jedoch nach der Entscheidung des LG Berlin keine Anhaltspunkte in der SEPA-Verordnung der EU. Für den Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob noch eine Dritte Partei zwischengeschaltet ist, eine SEPA-Überweisung werde jedenfalls durchgeführt. Einer unzulässigen Gebühr komme es im Übrigen auch gleich, wenn bestimmte Zahlungsarten gegenüber anderen vergünstigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn auf einer Seite mit mehreren Angeboten lediglich der Preis der vergünstigten Zahlungsart angezeigt wird und dieser dann bei Auswahl einer anderen Zahlungsart entsprechend erhöht wird.

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12. April 2019

Vorlagefrage an den EuGH zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenübermittlung von Facebook an Betreiber kostenloser Online-Spiele

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Pressemitteilung Nr. 46/2019 des BGH zum Beschluss vom 11.04.2019, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht durch die Datenübermittlung an die Betreiber von kostenlosen Online-Spielen ausgesetzt und dem EuGH diesbezüglich eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die den Nutzern erteilten Hinweise zu Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten sind nach Ansicht des Klägers unzureichend im Sinne des Datenschutzrechts. Der BGH fragt diesbezüglich nun beim EuGH an, ob Regelungen in Art. 22 bis 24 der EU-Datenschutz-Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die - wie § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - gemeinnützigen Verbänden zur Wahrung der Interessen der Verbraucher die Befugnis einräumt, im Falle einer Verletzung von Datenschutzvorschriften gegen den Verletzter vorzugehen.

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04. Dezember 2017

Tabakwerbung auf Internetseite eines Tabakherstellers unzulässig

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Urteil des BGH vom 05.12.2017, Az.: I ZR 117/16

a) Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21a Abs. 4 VTabakG und § 19 Abs. 3 TabakerzG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

b) Es stellt eine verbotene Tabakwerbung in einem Dienst der Informationsgesellschaft dar, wenn ein Unternehmen auf der Startseite seines Internetauftritts für Tabakerzeugnisse wirbt.

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31. Oktober 2014

Angabe von Endpreisen bei Flugreisen

Urteil des KG Berlin vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12

Preise für Flugreisen müssen neben dem Beförderungsentgelt selbst stets auch alle weiteren Steuern, Gebühren und Zuschläge beinhalten, die unvermeidbar anfallen und bereits bei der Buchung vorhersehbar sind. Alle einzelnen Preisbestandteile, die in der Summe den Endpreis ergeben, müssen dem Reisenden gesondert aufgeschlüsselt werden. Ein in den AGB geregeltes pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 € für stornierte Buchungen neben der (zumindest anteiligen) Einbehaltung des Flugpreises stellt eine unzulässige Benachteiligung des Kunden dar.

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12. November 2013

Unzulässige Werbeanrufe von Vodafone

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 39 O 49/12 Nachdem Vodafone Verbraucher mehrfach und nachweislich ohne Einwilligung angerufen hatte, um seine DSL-Produkte zu bewerben, untersagte dies nun das LG Düsseldorf. Diese Art der Werbung sei unlauter. Vodafone müsse eine Einwilligung der Verbraucher nachweisen können - eine bloße, unsubstantiierte Behauptung reiche hierfür nicht aus.
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04. Juni 2013

Apple und der Datenschutz

Urteil des LG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 15 O 92/12 Nachdem sich der kalifornische Elektronikkonzern Apple gegenüber der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im außergerichtlichen Verfahren dazu verpflichtet hatte, sieben rechtswidrige Datenklauseln nicht mehr Vertragsbestandteil mit Verbrauchern werden zu lassen, wurde Apple nun auch die Verwendung acht weiterer Klauseln seiner Datenschutzrichtlinie gerichtlich untersagt. Im Kern dieser Klauseln regelte das Unternehmen die Erhebung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten z.B. zum Zwecke der personalisierten Werbung.
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