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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „unangemessene Benachteiligung“

31. Mai 2016 Top-Urteil

WhatsApp muss seine AGB in deutscher Sprache vorhalten

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Urteil des KG Berlin vom 08.04.2016, Az.: 5 U 156/14

Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass Bestimmungen zum Teil oder auch insgesamt nicht klar und verständlich sind. Bei komplexen juristischen Regelwerken wie etwa Nutzungsbedingungen oder Datenschutzerklärungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie der deutsche Nutzer in englischer Sprache umfassend versteht. Richtet sich ein Internetauftritt insofern an die breite deutsche Allgemeinheit, müssen dem Verbraucher auch deutschsprachige Nutzungsbedingungen vorgehalten werden.

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31. Mai 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei KFZ-Versicherungen

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Urteil des OLG Celle vom 25.02.2021, Az.: 13 U 33/19

Zwei Versicherungsgesellschaften klagten gegenseitig auf Unterlassung der Verwendung bestimmter ABG-Klauseln. Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, die Reparatur seines KFZ bei einer festgelegten Werkstatt durchführen zu lassen, wurde wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Für den Versicherungsnehmer soll durch diese der Eindruck entstehen, dass er keine Entschädigung erhalte, wenn nicht die festgelegte Werkstatt aufgesucht wird. Eine andere Regelung, die den Garantieanspruch verwirken lässt, wenn falsche Angaben gemacht wurden, selbst wenn diese für das Risiko des Garantiegebers irrelevant sind, wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer für unwirksam erklärt.

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12. April 2017

Stromanbieter muss neben „Lastschrift“ auch weitere Bezahlmöglichkeiten bereithalten

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Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 24.03.2017, Az.: 6 U 146/16

Bietet ein Stromanbieter seinen Kunden bei Abschluss eines Stromvertrages lediglich „Lastschrift“ als einzige Zahlungsmöglichkeit an, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn er ist grundsätzlich gem. § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG dazu verpflichtet, dem Verbraucher bereits vor Vertragsschluss für jeden angebotenen Tarif auch verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung bereitzuhalten. Etwas Anderes kann sich ebenso wenig aus der Meinung des Stromanbieters ergeben, wonach sich 90% seiner Haushaltskunden auch bei mehreren Optionen für ein SEPA-Lastschriftmandat entscheiden würden. Davon ausgehend wären immer noch die übrigen 10%, die sich anders entscheiden würden, unangemessen benachteiligt, da ihnen keine alternative Zahlungsmöglichkeit angeboten wird.

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10. August 2016

Schriftformklausel in Online-Partnervermittlungsvertrag ist unzulässig

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Urteil des BGH vom 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15

Eine Klausel, die die Kündigung eines Partnervermittlungsdienstes nur in Schriftform (eigenhändige Unterschrift) erlaubt, ist unwirksam, weil sie den Kündigenden unangemessen benachteiligt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sowohl Vertragsschluss als auch Abwicklung des Vertrags ausschließlich digital erfolgen und der Dienstleister sich das Recht vorbehalten hat, den Vertrag seinerseits durch Erklärung per E-Mail aufzulösen. Für die Benachteiligung ist kein sachlicher Grund ersichtlich, Identitätsprobleme und der mögliche Missbrauch digitaler Möglichkeiten sind fernliegend und können durch anderweitige Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

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29. April 2014

Vertragsstrafenklausel

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 77/12

a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen).

b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach "neuem Hamburger Brauch" abzuschließen.

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11. März 2013 Top-Urteil

AGB-Klauseln von Vodafone rechtswidrig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.09.2012, Az.: I-6 U 11/12

In den AGB behielt Vodafone sich unter anderem vor, seinen DSL-Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Geschwindigkeit, den Anschluss mit verminderter Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf benachteiligt diese Klausel den Kunden jedoch unangemessen, da Vodafone jederzeit auf die verminderte Bandbreite umstellen könnte, und ist deshalb unzulässig. Ebenfalls als unzulässig wurde eine Werbeübermittlungsklausel angesehen, nach der Vodafone dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an Telefon sowie Email- und Postadresse zukommen lassen konnte.

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30. November 2011

Unwirksame AGB-Klausel des Reiseveranstalters

Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 31.03.2011, Az.: 14 O 127/09 Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass ein Kunde erst bei einer Preisänderung von mehr als 10% vom Vertrag zurücktreten kann ist unwirksam, da sie nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht, das dies bereits ab einer Preisänderung von mehr als 5% vorsieht.
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