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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Preisvergleichsportal“

02. Mai 2017 Top-Urteil

Betreiber eines Preisvergleichsportals muss Verbraucher über Provisionsabsprachen informieren

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Pressemitteilung Nr. 57/2017 des BGH zum Urteil vom 27.04.2017, Az.: I ZR 55/16

Kann ein Verbraucher bei einem Online-Preisvergleichsportal nach gewünschten Leistungen filtern und erhält daraufhin entsprechende Anbieter angezeigt, so geht er – sofern er keinen gegenteiligen Hinweis erhält - grundsätzlich davon aus, dass diese Liste weitgehend dem im Internet verfügbaren Marktumfeld entspricht. Werden tatsächlich allerdings nur solche Anbieter berücksichtigt, mit denen der Betreiber des Preisvergleichsportals für den Fall eines Vertragsschlusses eine Provisionszahlung vereinbart hat, so stellt dies eine Irreführung dar. Das Vorenthalten einer solchen Information stellt dabei eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG dar. Erfolgt ein entsprechender Hinweis lediglich im Geschäftskundenbereich der Internetseite, so ist dies jedenfalls nicht ausreichend.

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20. Dezember 2021

Check24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl bei Versicherungsvergleich hinweisen

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 06.05.2021, Az.: 2-03 O 347/19

Das Vergleichsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Haftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Ein Versicherungsmakler muss grundsätzlich sämtliche Versicherer, bei denen das Risiko des Versicherungsnehmers untergebracht werden kann, in seine Analyse mit einbeziehen. Will der Makler bestimmte Versicherer, beispielsweise solche, von denen er keine Courtagezahlung erwarten kann, von einer Vergleichsübersicht ausschließen, muss er seine Beratungsgrundlage nach § 60 Abs. 1 S. 2 VVG entsprechend reduzieren und dies dem Versicherungsnehmer ausdrücklich mitteilen. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte. Nur so sei eine individuelle und ausgewogene Marktuntersuchung und Abwägung der Angebote durch den Verbraucher möglich.

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25. Juni 2020

Darf mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ geworben werden?

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Urteil des LG Köln vom 22.04.2020, Az.: 84 O 76/19

Mit dieser Frage setzten sich kürzlich die Richter des LG Köln auseinander. Das beklagte Versicherungsvergleichsportal suggeriere durch eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“, eine vollumfängliche Analyse der Marktlage um das günstigste Angebot zu finden, so die Richter. Tatsächlich würden jedoch nur Teile des Marktes in den Vergleich einbezogen. Hierdurch wird nur in 80 Prozent der Fälle die günstigste Versicherung angezeigt. Das bei den Verbrauchern durch die Garantie erweckte Verständnis, entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Verhältnissen und sei nach § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG als irreführend einzustufen, urteilte das Gericht.

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13. November 2018

„Nirgendwo Günstiger Garantie“ ist irreführende Werbung

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Urteil des LG Köln vom 18.09.2018, Az.: 31 O 376/17

Eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“ für den Vergleich von Autoversicherungen kann als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG einzustufen sein. Bei dem angesprochenen Verkehrskreis kann durch das Garantieversprechen die Annahme entstehen, dass das Vergleichsportal die Gewähr dafür übernimmt, dass auf dem gesamten Markt keine günstigere KFZ-Versicherung zu finden sei. Sind außerhalb des Vergleichsportals tatsächlich jedoch Anbieter mit günstigeren Tarifen zu finden, ist die Werbung irreführend.

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11. August 2016

Vertriebsverbot von Markenprodukten auf Internetplattformen zulässig

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.12.2015, Az.: 11 U 84/14 (Kart)

Vertriebsverbote durch ein selektives Vertriebssystem unterfallen nicht dem Verbot gemäß § 1 GWB, solange an objektive Kriterien qualitativer Art angeknüpft wird, die der qualifizierten Beratung und der Sicherstellung einer hohen Produktqualität dienen. Somit kann ein Hersteller seinen Vertragshändlern den Vertrieb der Markenprodukte über amazon.de untersagen, nicht jedoch die Nutzung von Preissuchmaschinen.

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20. Januar 2015

Screen-Scraping: Fluggesellschaft darf in ‎AGB regeln, dass Nutzung von ‎Flugdaten in ‎Buchungs-Portalen untersagt ist

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Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-30/14

Die Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ist dahin auszulegen, dass sie nicht auf eine Datenbank anwendbar ist, die weder durch das Urheberrecht noch durch das Schutzrecht sui generis geschützt wird. Herstellern einer solchen Datenbank kann es - unbeschadet des anwendbaren nationalen Rechts - nicht verwehrt werden, vertragliche Beschränkungen (z.B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für die Benutzung der Datenbank durch Dritte festzulegen.

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27. August 2010

Preissuchmaschinen müssen aktuelle Preise zeigen

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 123/08

Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.
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