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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Maklerprovision“

06. Februar 2018

Maklerprovision: Wer bestellt, der bezahlt

© Alexander Raths - Fotolia.com
Urteil des LG Stuttgart vom 15.06.2016, Az.: 38 O 10/16 KfH

Nach dem Bestellerprinzip darf der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden nur dann eine Maklerprovision verlangen, wenn er vom Wohnungssuchenden beauftragt und ausschließlich aufgrund dieses Auftrags tätig wurde. Nach § 1 WoVermRG ist Wohnungsvermittler, wer den Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nachweist. Dabei sind allein die objektiven Voraussetzungen maßgeblich, auch der ausdrückliche Hinweis man sei „kein Makler“ ändert nichts an der Bewertung. Wird dennoch ein Entgelt verlangt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann das ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des § 3 UWG darstellen.

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10. April 2014

Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben werden

Urteil des LG Bielefeld vom 15.10.2013, Az.: 17 O 122/13

Bei der Vermittlung von Wohnungen auf einer Immobilienplattform gegenüber Verbrauchern muss in Angeboten die Maklerprovision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben werden. Die in einem Angebot enthaltene Angabe "2 KM zzgl. gesetzl. MwSt." zur Höhe der Courtage verstößt gegen die Preisangabenverordnung und stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

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