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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Leistungsschutzrecht“

23. März 2016 Top-Urteil

Übernahme von Teilen eines Exklusivinterviews vom Zitatrecht gedeckt?

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Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 69/14

a) Die Sendung von Teilen eines zuvor durch ein anderes Sendeunternehmen ausgestrahlten Interviews stellt eine Verletzung der Rechte des erstausstrahlenden Sendeunternehmens dar, seine Sendungen aufzuzeichnen und später zu verbreiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, § 96 Abs. 1 UrhG).

b) Eine solche Verwendung von Interviewteilen ist keine Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG, weil die Bestimmung zwischen dem Tagesereignis und der im Verlauf dieses Ereignisses wahrnehmbar werdenden urheberrechtlich geschützten Leistung unterscheidet. Das übernommene Bildmaterial ist keine urheberrechtlich geschützte Leistung, die im Verlaufe eines Tagesereignisses, über das berichtet worden ist, wahrnehmbar geworden ist.

c) Die Anwendung der Schutzschranke gemäß § 51 UrhG setzt nicht voraus, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetzt.

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08. Januar 2019

Nachträgliche Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart durch Konkurrenzprodukte

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 04.10.2018, Az.: 6 U 179/17

Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses (hier: Steckdübel) kann nachträglich eingeschränkt werden, wenn der Verkehr dessen prägende Gestaltungsmerkmale nicht mehr einem bestimmten Hersteller zuordnet. Dies könnte der Fall sein, wenn der Hersteller einem Mitbewerber gestattet, ein Merkmal in großem Umfang in identischer Form für das Konkurrenzprodukt zu verwenden, welches für die wettbewerbliche Eigenart mitbestimmend war. Sofern ein gewisser Vertriebsumfang jedoch noch nicht erreicht ist, kann unter Umständen dennoch weiterhin eine vermeidbare Herkunftstäuschung durch den Dritten vorliegen.

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04. Mai 2017

Öffentliches Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Fotografie der Stadt Cordoba

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Beschluss des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 267/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einfügung eines auf einer fremden Internetseite mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene öffentlich zugängliche Internetseite ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn das Werk zunächst auf einen Server kopiert und von dort auf die eigene Internetseite hochgeladen wird?

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14. Juli 2016

Ungleichbehandlung von Presseunternehmen durch Google gerechtfertigt

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Urteil des LG Berlin vom 19.02.2016, Az.: 92 O 5/14 Kart

Verlangt Google von denjenigen Presseunternehmen, die deutlich gemacht haben, ihre mit dem Leistungsschutzrecht aus §§ 87 ff. UrhG verbundenen Ansprüche geltend zu machen, die Erteilung einer kostenlosen Lizenz unter Hinweis darauf, dass ohne diese Erteilung Snippets und Vorschaubilder in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden können, so stellt dies zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Presseunternehmen dar. Diese ist jedoch gerechtfertigt, sachlicher Grund ist die Minimierung des Haftungsrisikos und das Interesse an der Erhaltung des Geschäftsmodells der Suchmaschine.

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21. Dezember 2015

Urheberrechtlicher Eingriff durch Übernahme eines Exklusivinterviews

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Pressemitteilung Nr. 206/2015 zum Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 69/14

Übernimmt ein Fernsehunternehmen Ausschnitte eines Interviews, das ein konkurrierender Sender exklusiv geführt hat, und strahlt diese aus, so greift es in das dem Sendeunternehmen zustehende Leistungsschutzrecht ein. Der Eingriff ist jedoch nicht widerrechtlich, wenn sich das Unternehmen auf das Zitatrecht aus § 51 UrhG berufen kann. Dafür ist ausreichend, dass der Zitierende das Interview als Grundlage für selbständige Erörterungen verwendet. Das Zitatrecht kann jedoch ausscheiden, wenn der Zitierende lediglich die Schlüsselszenen des Interviews ausstrahlt.

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10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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