Unzulässige Werbung eines Nahrungsergänzungsmittels
Urteil des OLG Hamm vom 30.04.2013, Az.: 4 U 149/12
Wer u.a. damit wirbt, sein Produkt enthalte „über 7.000 Vitalstoffe“ und Gerstengras sei „das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt“ verhält sich wettbewerbswidrig.
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