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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Irreführung der Verbraucher“

11. Dezember 2017

Bezeichnung „Oliven-Mix“ ist nicht irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.06.2017, Az.: 6 U 122/16

Schwarze und grüne Oliven dürfen in einer durchsichtigen Verpackung unter dem Namen „Oliven-Mix“ verkauft werden, auch wenn die schwarzen Oliven nur künstlich eingefärbt und nicht schwarz gereift sind. Solange die Verpackungsbanderole einen Hinweis auf die Färbung enthält, wird der Verbraucher insoweit nicht in die Irre geführt. Etwas anderes kann gelten, wenn die Verpackung einen zur Inhaltsangabe widersprüchlichen Eindruck vermittelt, wie etwa bei dem vom BGH entschiedenen Fall der Verwendung aufgedruckter Vanilleblüten für ein Produkt, das lediglich Vanillearoma enthalten hatte (Urteil vom 02.12.2015, Az.: I ZR 45/13).

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05. September 2016

Rabatt-Werbung mit überhöhtem Vergleichspreis ist unzulässig

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Urteil des BGH vom 31.03.2016, Az.: I ZR 31/15

Die Angabe eines um 5% überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

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18. August 2016

Verkaufspreis eines Neuwagens muss Überführungskosten beinhalten

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Urteil des EuGH vom 07.07.2016, Az.: C-476/14

Art. 3 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Buchst. a dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die vom Verbraucher zu tragenden Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler in dem in einer Werbung eines Gewerbetreibenden angegebenen Verkaufspreis dieses Fahrzeugs enthalten sein müssen, wenn diese Werbung unter Berücksichtigung sämtlicher ihrer Merkmale aus der Sicht des Verbrauchers als ein für dieses Fahrzeug geltendes Angebot aufzufassen ist. Es ist Aufgabe des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind.

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08. Juli 2016

Himalaya-Salz muss aus der unmittelbaren Region des Himalaya stammen

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Urteil des BGH vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13

1) Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz.

2) Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 MarkenG ist unionsrechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft des Produkts besteht, bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit der geografischen Herkunft etwa verbundene besondere Qualitäts- oder Eigenschaftsvorstellungen unberücksichtigt bleiben.

3) Ein Online-Händler ist für ein im eigenen Namen auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines dritten Unternehmers - hier seines Lieferanten - bedient.

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28. April 2016

Formulierung „Grundsätzlich“ in Versicherungswerbung zulässig

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OLG Bamberg vom 23.09.2015, Az.: 3 U 77/15

Die Werbeaussage eines Versicherungsunternehmens, dass in Schadensfällen bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich 85 Prozent der Kosten geleistet würden, stellt keine Irreführung der Verbraucher dar. Diese verstehen die Aussage im Zusammenhang mit dem davor erteilten Hinweis, dass die Leistung je nach dem Grad des Verschuldens gekürzt oder gestrichen werden kann, dahingehend, dass es sich eben um einen Grundsatz handelt, von welchem es Ausnahmen geben kann. Selbst wenn der durchschnittlich verständige Verbraucher die Verwendung des Begriffs „grundsätzlich“ im Sinne von „ausnahmslos“ oder „immer“ auffassen würde, wäre die so verstandene Werbung für den Verbraucher nicht nachteilig, da dann im Gegensatz zur gesetzlichen Verpflichtung stets 85 Prozent geschuldet wären.

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16. Dezember 2015

Strom-Abrechnung entgegen AGB stellt Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2014, Az.: I- 20 U 231/13

Ein Stromkonzern handelt wettbewerbswidrig, wenn dieser vom Verbraucher entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Leistung einer Abschlagszahlung verlangt, welche sich nicht an dem Energieverbrauch der vorangegangenen zwölf Monate orientiert. In einem solchen Fall liegt eine Irreführung der Verbraucher nach § 5 I S. 2 Nr. 2 UWG vor.

Ergibt sich aus der Abrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen und geschuldeten Entgelte des Vorjahres ein entsprechendes Guthaben, so ist die Verrechnung des Guthabens mit den Abschlägen des Folgejahres über die erstnächste Abschlagszahlung hinaus ebenfalls unzulässig, sofern eine solche Verrechnung nicht in den AGB vereinbart wurde.

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26. Juni 2015

Kondome „Made in Germany“ müssen in Deutschland gefertigt sein

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Urteil des OLG Hamm vom 28.11.2013, Az.: 4 U 81/13

Kondome, welche mit dem Slogan „ Made in Germany“ beworben werden, obwohl diese im Ausland gefertigt und nur in Deutschland verpackt und auf vorschriftsgemäße Qualität geprüft wurden, können eine wettbewerblich relevante Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorrufen und sind folglich gemäß § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG irreführend.

Die angesprochenen Verkehrskreise gehen bei der Bezeichnung „Made in Germany“ davon aus, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte des Produktes in Deutschland erfolgt sind. Die bloße Überprüfung und Verpackung der Ware stellt dabei keinen Herstellungsschritt mehr dar, da bereits eine abgeschlossene Fertigstellung des Produktes vorausgesetzt wird.

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21. Mai 2015

„Neu“-Bezeichnung für über 20 Jahre alte, unbenutzte Ware ist irreführend

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Urteil des LG Aachen vom 13.01.2015, Az.: 41 O 60/14

Die Bezeichnung einer zwar unbenutzten, jedoch über 20 Jahre alten Ware als „neu“ stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe im Sinne von § 5 I 2 Nr.1 UWG dar. Der durchschnittlich informierte und verständige Kunde geht bei einer als „neu“ deklarierten Ware von einer Fabrikneuheit des Artikels aus. Eine solche Bezeichnung ist jedoch nur zutreffend, wenn die Ware noch nicht benutzt ist, noch immer in der entsprechenden Ausführung produziert wird und keine Gefahr für etwaige Lagerschäden besteht. Ein solcher Schaden ist jedoch nach einer derart langen Lagerung bei nahezu keinem Produkt auszuschließen.

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19. Mai 2015

Vectoring-Werbung ist irreführend

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Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 134/14

Eine Werbevideo, welches die Vectoring-Technologie erklärt und in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Datenübertragungsrate anpreist, kann irreführend sein, wenn für einen erheblichen Teil der so bestimmten Verkehrskreise die Aussage des Videos dahingehend zu verstehen ist, dass diese Technik uneingeschränkt Downloadgeschwindigkeiten von 100 MBit/s und Uploadgeschwindigkeiten 40 MBit/s erlaubt, obwohl es sich dabei lediglich um einen Maximalwert und keinen Durchschnittswert handelt. Gerade weil der Verbraucher mit der üblichen Formulierung „bis zu” vertraut ist, liegt für ihn die Annahme nahe, dass die neue Technik durch die Formulierung „von maximal 50 MBit/s auf 100 MBit/s“ eine konstante Geschwindigkeit erlaubt. Dem steht auch nicht entgegen, dass dem Verbraucher bekannt ist, dass in den bestehenden Netzen die jeweils erreichbare Höchstgeschwindigkeit von Faktoren abhängig ist, die nicht von dem Anbieter zu vertreten sind.

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18. März 2009

Werbung als „Ärztlicher Notdienst“

Urteil des LG Bochum vom 30.12.2008, Az.: 13 O 126/08

Wird mit dem Zusatz "Ärztlicher Notdienst" für eine Arztpraxis geworben, ist dies nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil der konkrete Arzt nicht 24 Stunden verfügbar ist. Der angesprochene Patientenkreis geht von einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit gerade nicht aus, sodass fragliche Werbung nicht irreführend ist.
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