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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gerichtsstand“

07. September 2017

Zustellung der Klageschrift an ausländische Niederlassung ist dem Beklagten gegenüber wirksam

© Björn Wylezich
Urteil des OLG München vom 02.03.2017, Az.: 6 U 2940/16

Unterhält ein US-Konzern (hier: Microsoft Corporation) eine deutsche Tochtergesellschaft (hier: Microsoft Deutschland GmbH) und bewirbt diese als Niederlassung, kann eine Klage gegen die ausländische Muttergesellschaft, in der die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes gegeben ist, an die deutsche Niederlassung wirksam zugestellt werden. Dabei muss der Klagegrund nicht zwingend vom Geschäftsbetrieb der Niederlassung ausgehen. Es genügt vielmehr ein hinreichend gewichtiger Sachzusammenhang des Streitgegenstandes mit dem Geschäftsbetrieb der Niederlassung.

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10. Oktober 2012

Einstweilige Verfügung nach Wettbewerbsverstößen bei eBay

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07 Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
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09. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07 In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
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10. Juli 2009

Fliegender Gerichtsstand rechtsmissbräuchlich

Beschluss des KG Berlin vom 25.01.2008, Az.: 5 W 371/08

Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S. von § 8 Abs. 4 UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmahner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft erscheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt.

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