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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „CO2-Emissionen“

22. August 2017

Bei Onlinewerbung muss Kraftstoffverbrauch sofort erkennbar sein

© Katja Xenikis - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 19.05.2017, Az.: 6 U 155/16

Wirbt ein Autohändler im Internet für Fahrzeuge, müssen Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen für den Leser sofort erkennbar sein. Hierfür genügt es nicht, dass mit einem Sternchen auf weitere Angaben verwiesen wird, die der Nutzer separat anklicken und eigenständig aufrufen muss. Dies gilt insbesondere im Lichte der Richtlinie 1999/94/EG, wonach Informationen über den Kraftstoffverbrauch Verbraucher und Automobilhersteller zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge beeinflussen sollen.

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23. Juli 2014

Umweltangaben bei Printwerbung von Pkw mit Tageszulassung

Urteil des LG Freiburg vom 14.04.2014, Az.: 12 O 72/13

Bei Printwerbung gelten tageszugelassene Pkw als Neu- und nicht als Gebrauchtwagen. Folglich ist eine Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs sowie der CO2-Emissionen erforderlich. Diese Angaben wiederum müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein, was jedoch nur heißt, dass die Angaben nicht kleiner als der Gesamttext abgedruckt werden dürfen.

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