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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

25. April 2019

Anspruch auf Wiederveröffentlichung positiver Bewertungen auf einem Internetportal?

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Urteil des LG München vom 16.04.2019, Az: 33 O 6880/18

Ein Arzt kann von einem Internetbewertungsportal nicht verlangen, dass positive Bewertungen, die als nicht valide eingestuft und deshalb gelöscht wurden, wieder veröffentlicht werden. Ein Grund hierfür ist das große Interesse der Allgemeinheit an der Glaubwürdigkeit von Bewertungen im Internet, da diese die Wahl des Arztes stark beeinflussen. Außerdem kann sich ein Arzt insbesondere nicht auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) berufen, da kein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Zudem kommen auch keine Schadensersatzansprüche in Betracht. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb wird zwar von § 823 Abs. 1 BGB erfasst, es fehlt jedoch im vorliegenden Fall an der Betriebsbezogenheit und einer relevanten Schädigung.

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24. April 2019

Grundpreis muss auch bei Kaffeekapseln angegeben sein

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Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 85/18

a) Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten.

b) Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln sind Fertigpackungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV.

c) In Kaffeekapseln enthaltenes Kaffeepulver wird im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV nach Gewicht angeboten.

d)Von verschiedenartigen Erzeugnissen im Sinne von § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV ist auszugehen, wenn der Preisvergleich durch die Verbindung der Produkte in einer Packung ohnehin erschwert ist und die Angabe des Grundpreises daran nichts ändern, sondern umgekehrt die Angabe eines Grundpreises den Verbraucher zu falschen Schlüssen bei der Beurteilung der Preiswürdigkeit des Angebots veranlassen könnte.

e) Bei Verstößen gegen § 2 Abs. 1 PAngV trifft den Handelnden eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Information ihn nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31.Oktober 2018 -IZR73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 32 -Jogginghosen).

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12. April 2019

Vorlagefrage an den EuGH zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenübermittlung von Facebook an Betreiber kostenloser Online-Spiele

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Pressemitteilung Nr. 46/2019 des BGH zum Beschluss vom 11.04.2019, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht durch die Datenübermittlung an die Betreiber von kostenlosen Online-Spielen ausgesetzt und dem EuGH diesbezüglich eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die den Nutzern erteilten Hinweise zu Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten sind nach Ansicht des Klägers unzureichend im Sinne des Datenschutzrechts. Der BGH fragt diesbezüglich nun beim EuGH an, ob Regelungen in Art. 22 bis 24 der EU-Datenschutz-Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die - wie § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - gemeinnützigen Verbänden zur Wahrung der Interessen der Verbraucher die Befugnis einräumt, im Falle einer Verletzung von Datenschutzvorschriften gegen den Verletzter vorzugehen.

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11. April 2019

„Culatello di Parma“ ist unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“

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Urteil des OLG Köln vom 18.01.2019, Az.: 6 U 61/18

a) Der Schutz der geografisch geschützten Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Parma“ erstreckt sich auch auf einzelne Elemente der Bezeichnung.

b) Ein Fleischerzeugnis darf nicht als „Culatello di Parma“ bezeichnet werden, da dies beim europäischen Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung und der Ähnlichkeit der Produkte eine unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“ darstellt.

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28. März 2019

Bewerbung kostenfreier Rechtsanwaltsdienstleistungen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar

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Urteil des OLG Köln vom 29.06.2018, Az.: 6 U 179/17

Das Versenden eines Schreibens, in dem Rechtsanwaltsdienstleistungen als kostenfrei beworben werden und dem gleichzeitig ein Vollmachtformular für ein bestimmtes Mandat beiliegt, um es so dem potentiellen Mandanten zur Verfügung zu stellen, ist eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG. Die Unlauterkeit folgt einerseits aus der Unzulässigkeit der Anwaltswerbung auf ein konkretes Mandat aus § 3a UWG i.V.m. § 43b BRAO und § 6 BORA. Die Werbung bezieht sich, vor allem in Anbetracht des beigefügten Vollmachtsformulars, auf die Erteilung eines konkreten Mandates und nicht auf die Erteilung vieler, noch unbestimmter Mandate. Andererseits folgt die Unlauterkeit aus der unzulässigen und irreführenden Zusage der Kostenfreiheit, die ferner auch einen Verstoß gegen die Mindestpreisvorschrift des § 49b BRAO darstellt.

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27. März 2019

Tap Tags als Werbung von Influencern ohne Werbekennzeichnung verboten

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Urteil des LG Karlsruhe vom 21.03.2019, Az.: 13 O 38/18 KfH

Benutzt ein Influencer auf Instagram sogenannte „Tap Tags“, die beim Tippen auf das Bild eine Verlinkung auf eine Marken-Herstellerseite darstellen, muss dieser Post deutlich als Werbung erkennbar gemacht werden. Es handelt sich dabei nämlich um eine geschäftliche Handlung, die vor allem bei Influencern oft mit privaten Inhalten gemischt wird. Da die Follower der beklagten Influencerin oft sehr jung sind, sind an die Kennzeichnung als Werbung zudem höhere Ansprüche zu stellen. Es muss beim bloßen Betrachten des Posts „ins Auge fallen“, dass es sich um Werbung handelt.

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15. März 2019

Amazon kann sich gegen gekaufte Kundenrezensionen und Produktbewertungen wehren

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Pressemitteilung Nr. 17/2019 zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Amazon kann Drittanbietern die Werbung mit gekauften Kundenrezensionen auf amazon.de verbieten, sofern dabei nicht kenntlich gemacht wird, dass die Tester für die Bewertungen einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Der kommerzielle Hintergrund der Bewertungen sei für den Verbraucher ohne eine entsprechende Kennzeichnung nicht klar und eindeutig erkennbar. Ein Durchschnittsverbraucher gehe bei Produktbewertungen davon aus, dass diese ohne Gegenleistung erstellt werden. Zwar erwarte der Verbraucher nicht zwingend eine objektive Bewertung, aber jedenfalls eine authentische und nicht „gekaufte“ Bewertung. Deshalb stelle die Veröffentlichung von gegen Entgelt verfassten Bewertungen eine unlautere Handlung dar.

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15. März 2019

Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“ oder „olympiareif“ zulässig

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Pressemitteilung Nr. 28/19 zum Urteil des BGH vom 07.03.2019, Az.: I ZR 225/17

Die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ zur Bewerbung von Sporttextilien stellt keinen Verstoß gegen das Olympia-Schutzgesetz dar. Die Werbung mit diesen Angaben sei nicht geeignet, die Gefahr von unmittelbaren Verwechslungen der beworbenen Produkte mit den vom Internationalen Olympischen Komitee erbrachten Dienstleistungen oder vertriebenen Produkten auszulösen. Außerdem liege kein Ausnutzen der Wertschätzung der olympischen Bezeichnungen vor. Die in der angegriffenen Werbung abgebildete Medaille in der Hand eines Sportlers stelle zudem nicht per se ein olympisches Motiv dar, weshalb sie nicht in den Schutzbereich des Olympia-Schutzgesetzes falle.

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14. März 2019

Amazon zu Informationen vor Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet

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Urteil des OLG München vom 31.01.2019, Az.: 29 U 1582/18

Online-Händler (hier: Amazon) sind dazu verpflichtet, die wesentlichen Eigenschaften einer Ware vor dem endgültigen Bestellen des Kunden unmittelbar in der Nähe der Schaltfläche anzuzeigen. Gemäß des § 312 j Abs. 2 BGB, der die Umsetzung der EU Richtlinie 2011/83/EU darstellt, ist dies bei einer bloßen Verlinkung zu einer anderen Seite nicht gegeben. Bei Inhalt und Umfang der Informationspflicht kommt es auf die konkrete Ware an. Maßgebend aber ist eine Beschreibung, aus der der Verbraucher die für seine Entscheidung wichtigen Merkmale entnehmen kann.

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25. Februar 2019 Top-Urteil

Zu schottisch – Glen Buchenbach ist irreführend

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Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2019, Az.: 327 O 127/16

Ob die Bezeichnung „Glen“ irreführend ist hängt allein davon ab, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher bei einem derart bezeichneten Whisky an einen Scotch Whisky denkt. Beim Verbraucher wird durch den Begriff der Eindruck erweckt, dass der so benannte Whisky ein Scotch Whisky sei. Hinzu kommt, dass es sich bei Whiskys, welche mit „Glen“ bezeichnet sind, fast ausschließlich um Scotch Whisky handelt. Die Verwendung des Zeichens „Glen Buchenbach“ für einen in Deutschland hergestellten Whisky ist demzufolge in jedem werblichen Umfeld irreführend.

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