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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

13. September 2016

Immobilienmakler von Informationspflicht über EnEV-Angaben umfasst

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Urteil des LG Bayreuth vom 28.04.2016, Az.: 13 HK O 57/15

Die Vorschrift des § 16 a I EnEV, wonach Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien mittels bestimmter Angaben über den Energiestatus des angebotenen Objektes informieren müssen, betrifft nicht nur Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber, sondern ist auch auf den Makler der inserierten Immobilie anwendbar. Wenngleich der Immobilienmakler nicht ausdrücklich von der Aufzählung des § 16 a II EnEV umfasst ist, so ergibt sich die Anwendbarkeit aus dem Sinn und Zweck der zugrundeliegenden EU-Richtlinie, wonach es einzig darauf ankommt, dem Käufer oder Mieter entsprechende Informationen über den Energiebedarf der Immobilie zukommen zu lassen.

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13. September 2016

Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke durch Verwendung als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.05.2016, Az.: 6 U 75/15

Die Wortmarke „Pferdesalbe“ wird nicht rechtserhaltend i.S.d. § 26 Abs. 3 S. 1 MarkenG verwendet, wenn sie als Bestandteil des zusammengesetzten Zeichens „Apothekers Original Pferdesalbe“ gebraucht wird. Denn die weiteren Zeichen dienen ersichtlich zur Unterscheidung von anderen auf Pferdesalbe basierenden Produkten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich der Begriff „Pferdesalbe“ äußerlich von den anderen Zeichen absetzt.

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05. September 2016

Rabatt-Werbung mit überhöhtem Vergleichspreis ist unzulässig

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Urteil des BGH vom 31.03.2016, Az.: I ZR 31/15

Die Angabe eines um 5% überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

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24. August 2016

Zu den Informationspflichten bei Vertragsschluss mit Online-Dating-Portalen

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Urteil des LG Berlin vom 30.06.2016, Az.: 52 O 340/15

Verlängert sich ein im Internet geschlossener Vertrag über die Vermittlung von digitalen Inhalten (hier: Mitgliedschaft eines Dating-Portal) bei einer nicht vorgenommenen Kündigung automatisch und lässt aus einer 14-tägigen Test-Mitgliedschaft zu vergünstigten Konditionen eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaft zu deutlich höheren Kosten entstehen, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn der Verbraucher hierüber nicht ausreichend informiert wird. Eine klare und verständliche Mitteilung über die automatische Vertragsverlängerung, die konkreten Kündigungsmodalitäten sowie das dem Verbraucher grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht oder eines vorzeitigen Erlöschens dieses Rechts gem. § 356 Abs. 5 BGB darf dabei nicht ausschließlich im Rahmen der AGB erfolgen, sondern muss bereits vor Vertragsschluss deutlich hervorgehoben vorliegen. Das per AGB-Klausel festgelegte Erfordernis an eine schriftliche Kündigung des Online-Vertrags ist hierbei jedoch zulässig, wenn eine Online-Kündigung grundsätzlich ermöglicht oder per einfacher Schriftform vom Anbieter akzeptiert wird. Eine Datenschutzerklärung, aus der sich allerdings nicht entnehmen lässt, unter welchen Bedingungen überhaupt und an wen konkret etwaige Daten des Kunden weitergegeben werden, ist irreführend.

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19. August 2016

Angabe des Grundpreises bei Ebay-Angebot für Klebeband

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Urteil des AG Köln vom 23.05.2016, Az.: 142 C 566/15

Das Angebot eines Klebebands auf Ebay muss neben dem Gesamtpreis für das Produkt auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) enthalten. Beide Preise müssen dabei unmissverständlich, klar und gut lesbar sein, der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick erkennen können. Damit soll dem Endverbraucher der Preisvergleich erleichtert werden, vorliegend wäre also die Angabe des Preises pro Meter oder Quadratmeter erforderlich gewesen.

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18. August 2016

Sportschuh mit zwei Streifen: adidas geht erfolgreich gegen Unionsbildmarke eines Mitbewerbers vor

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Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH zum Beschluss vom 17.02.2016, Az.: C-396/16 P

Zwischen der von adidas eingetragenen Bildmarke eines Schuhs mit den bekannten drei Streifen, welche seitlich im gleichmäßigen Abstand von unten links nach oben rechts aufgebracht sind und der Bildmarke eines Schuhs, die lediglich zwei seitliche Streifen zeigt, hierbei allerdings von unten links nach oben rechts führen, besteht trotz unterschiedlicher Anzahl und eines anderen Winkels der aufgebrachten Streifen Verwechslungsgefahr. Denn eine relevante Zuordnungsverwirrung setzt nicht zwingend Markenidentität voraus, Ähnlichkeit kann sich vielmehr auch durch den Gesamteindruck ergeben.

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16. August 2016

Irreführung: Verein darf sich nicht als „Deutsche Sachverständigenkammer“ bezeichnen

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PM des LG Traunstein zum Urteil vom 22.07.2016, Az.: 1 HK O 168/16

Bezeichnet sich eine Vereinigung privater Sachverständiger auf ihrer Homepage als „Deutsche Sachverständigenkammer“ und ist sie unter diesem Namen im Vereinsregister eingetragen, so ist der Vereinsname irreführend, da er den Eindruck erweckt, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft auf nationaler Ebene handle. Die Begriffe „Kammer“ und „Deutsche“ implizieren, dass der Verein berufsständische Aufgaben übernimmt, eine Irreführung ist damit unter anderem in Bezug auf Rechte und Status der Vereinigung zu bejahen.

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16. August 2016

Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig

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Urteil des LG Bonn vom 01.06.2016, Az.: 1 O 354/15

Hat sich ein Schuldner durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im Wettbewerb handelnd auf die Verwendung einer bestimmten Berufsbezeichnung (hier: Architekt) zu verzichten, so umfasst die übernommene Unterlassungsverpflichtung auch Internetrecherchen im Bereich der gängigen Branchendienste über eine mögliche Weiterverwendung der untersagten Bezeichnung, sowie die Vornahme konkreter Löschungsbemühungen bei Auffinden eines solchen Eintrags. Gleiches gilt für die Berufseintragung innerhalb eines sozialen Netzwerks, in denen Mitglieder private und berufliche Kontakte verwalten, da auch ein solcher Eintrag eine Tätigkeit als Architekt suggeriert.

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10. August 2016

Urheberrechtsschutz für die Biergebinde der „5,0 Original“-Reihe bejaht

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Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2016, Az.: 310 O 212/14

Die Biergebinde der „5,0 Original“-Reihe sind als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt. Durch die zweifarbige Gestaltung, den schnörkellosen Schrifttyp, die horizontale Ausrichtung der Beschriftung und den schlichten Eindruck hebt sich die Gestaltung von Vorbekanntem ab und erreicht die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Purismus als Stil bereits vorbekannt ist, für die Bejahung des Urheberschutzes kommt es auf die konkrete Anwendung des Stils im Einzelfall an.

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10. August 2016

Schriftformklausel in Online-Partnervermittlungsvertrag ist unzulässig

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Urteil des BGH vom 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15

Eine Klausel, die die Kündigung eines Partnervermittlungsdienstes nur in Schriftform (eigenhändige Unterschrift) erlaubt, ist unwirksam, weil sie den Kündigenden unangemessen benachteiligt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sowohl Vertragsschluss als auch Abwicklung des Vertrags ausschließlich digital erfolgen und der Dienstleister sich das Recht vorbehalten hat, den Vertrag seinerseits durch Erklärung per E-Mail aufzulösen. Für die Benachteiligung ist kein sachlicher Grund ersichtlich, Identitätsprobleme und der mögliche Missbrauch digitaler Möglichkeiten sind fernliegend und können durch anderweitige Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

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