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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Lebensmittelrecht“

26. Februar 2024 Top-Urteil

Es kann nur eine geben: Kräuterbutter in Rollenform!

Urteil des LG München vom 14.11.2023, Az.: 33 O 15759/22

Vegane Alternativen finden sich bereits für so gut wie jedes tierische Original auf dem Markt. Markenrechtlich gibt es dabei eine Menge Reibungspotential, nicht zuletzt wegen der Verpackung des jeweiligen Produkts. Auch Meggle ging nun erfolgreich gegen einen Anbieter veganer Kräuterbutter vor, denn Kräuterbutter in Rollenform - das kennt man nur von Meggle! Oder?

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22. August 2023

Die Bezeichnung einer Rohwurst als „glutenfrei“ ist irreführend

Beschluss des OVG Lüneburg vom 01.07.2019, Az.: 13 LA 11/19

Eine Rohwurst darf nicht als „glutenfrei“ beworben werden, da dies eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) darstellt. Die Glutenfreiheit kann nicht als besondere Eigenschaft ausgelobt werden, da derartige Wursterzeugnisse in der Regel immer glutenfrei sind. Die Bezeichnung als „glutenfrei“ weckt beim durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck, dass die Wurst im Vergleich zu Produkten der Konkurrenz besonders gesund sei.

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22. Dezember 2022

Hersteller aus dem Allgäu darf keinen Goldhasen verkaufen!

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Urteil des OLG München vom 27.10.2022, Az.: 29 U 6389/19

Eine Confiserie aus dem Allgäu darf keine Schokoladenhasen mit goldener Verpackung mehr verkaufen, da eine Verwechslungsgefahr mit den bekannten Schokohasen des Herstellers Lindt bestünde, so das OLG München. Dies folgt einer vorangegangenen Entscheidung des BGH, der entschied, dass die goldene Farbe der Hasen sogenannte "Verkehrsgeltung" erlangt habe. Es wurde anhand einer Studie festgestellt, dass 70% der Verbraucher die goldene Farbe mit den Lindt-Hasen in Verbindung bringen. Die unterlegene Confiserie aus dem Allgäu muss nun unter anderem 250.000€ Schadensersatz an Lindt zahlen, sollte sie weiterhin goldene Schokohasen herstellen und vertreiben.

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26. August 2022 Top-Urteil

Hinweis auf knappe Verfügbarkeit von Waren keine unlautere Werbung

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Urteil des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 29/22

Das Werben für den Kauf von Lebensmitteln in Werbeprospekten unter Nennung konkreter Kaufpreise ist auch dann erlaubt, wenn einzelne beworbene Waren nicht in allen Filialen erhältlich sein sollen und wenn der Discounter den Verbraucher nicht am Blickfang der beworbenen Waren teilnehmend darüber informiert, wo der Verbraucher Informationen dazu einholen könne, in welchen Filialen die beworbenen Waren (nicht) verfügbar seien. Zudem ist auch der Hinweis auf ein begrenztes Angebot kein Indiz dafür, dass von vornherein eine unangemessene Menge in einem unangemessenen Zeitraum bereit gestellt wurde. Grund hierfür ist, dass es sich bei den Aussagen zum einen um Hinweise und zum anderen um Absicherungen davor handelt, dass Produkte trotz eigentlich angemessener Bevorratung aufgrund nicht vorhersehbarer Sonderumstände nicht überall und die ganze Zeit erhältlich sein können. Die Werbung ist folglich nicht als unlauter anzusehen, so das OLG Nürnberg.

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22. April 2022

Die Aussage „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ ist irreführend

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Urteil des OLG Celle vom 11.11.2021, Az.: 13 U 84/20

Die Aufschrift „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf einem Eier-Karton ist irreführend. Die Hühner des Beklagten werden alle zwei Wochen durch repräsentative Probenentnahmen auf Salmonellen getestet. Alle Vorkehrungen des Beklagten führen zu einer sehr niedrigen Wahrscheinlichkeit eines Salmonellenbefalls. Trotzdem ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher die Aussage dahingehend versteht, dass die Hühner, die die in dem Karton befindlichen Eier gelegt haben, nachweislich salmonellenfrei sind.

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04. Februar 2022

Markenstreit um Design von Saftflaschen

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Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2022, Az.: 312 O 294/21

Der Streit zwischen Edeka und Granini hat zumindest vorläufig ein Ende. Im Rahmen einer Preisauseinandersetzung wurden die Granini-Säfte ausgelistet und stattdessen Säfte der Eigenmarke albi in das Sortiment aufgenommen. Diese darf Edeka nun nicht mehr verkaufen: Die Aufmachung der Flaschen ähnle sich zu sehr, es handle sich um eine unlautere Nachahmung, so das Gericht. Die zylindrische Form von Flaschenbauch und Flaschenhals sowie die Einkerbungen und das am Flaschenhals angebrachte Etikett seien prägende Gestaltungselemente der Granini-Flasche, durch die Nachahmung bestehe die Gefahr einer Herkunftstäuschung.

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08. Juni 2021

Nachbehandeltes arsenhaltiges Rohwasser darf nicht als „Bio-Mineralwasser“ beworben werden

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Pressemitteilung Nr. 28/2021 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.04.2021, Az.: 6 U 200/19

Sofern Mineralwasser mit einem so hohen Arsenanteil gefördert wird, dass es den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht genügt und deshalb nachbehandelt werden muss, darf es nicht als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ beworben werden. Der Verbraucher erwarte bei einem mit dem Zusatz „Bio“ bezeichneten Mineralwasser nicht nur, dass es deutlich reiner sei als herkömmliche Mineralwasser, sondern auch unbehandelt, da es von Natur aus bestimmte Reinheitserfordernisse erfülle. Dies liegt gerade nicht vor, wenn das geförderte Rohwasser zunächst zur Anbindung des Arsens durch Mangansand geleitet werden muss. In diesem Fall sei die Verwendung von auf die „Bio Qualität“ des Mineralwassers bezogenen Werbeaussagen und Gütesiegeln irreführend und damit wettbewerbswidrig.

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03. Mai 2021

Irreführende Bewerbung einer Kindermilch durch vage Nährwertangaben

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Urteil des LG München I vom 05.06.2020, Az.: 39 O 15946/19

Das LG München I untersagte einem Lebensmittelhersteller die Bewerbung einer Kindermilch mit gesundheitsbezogenen Angaben auf seiner Website. Diese seien irreführend, da sie beim Verbraucher den Eindruck erwecken könnten, eine ausgewogene Ernährung würde nicht die erforderliche Vitamin D- und Calciummenge für Kinder liefern. Eine Erklärung der mehrdeutigen Aussagen kann zwar auf der Website abgerufen werden, jedoch wird ein Teil des angesprochenen Verkehrskreises nur durch Zufall darauf stoßen. Sie sind mithin nicht geeignet, die Irreführung zu beseitigen.

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26. März 2021

Bewerbung eines Lebensmittels mit selbstverständlichen Angaben irreführend?

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Beschluss des VG Stade vom 05.02.2021, Az.: 6 B 54/21

Sind keine Gesundheitsgefahren für den Verbraucher zu befürchten und ist die Täuschungsgefahr durch die möglicherweise irreführende Werbung als gering einzustufen, kann das Aussetzungsinteresse das Vollzugsinteresse überwiegen. Anlass zu dieser Entscheidung war der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Betreiberin einer Molkerei gegen einen lebensmittelrechtlichen Bescheid. Die Molkerei bewarb ihren Speisequark mit Angaben, die jedes vergleichbare Produkt aufweist. Zusätzlich bewarb sie ihr Produkt mit fehlerhaften Eiweißangaben.

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02. Dezember 2020

Röstungsart eines Kaffees darf mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben werden

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Beschluss des LG München I vom 10.12.2019, Az.: 39 O 17156/19

Die Bewerbung einer Röstungsart für Kaffee mit dem Begriff „bekömmlich“ ist keine Werbung mit einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne vom Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) Nr. 1924/2000 und damit zulässig. Für die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise sei zweifelsfrei erkennbar, dass mit der Bewerbung nicht dem Kaffee als solchem eine Bekömmlichkeit zugesprochen wird, sondern einer besonderen Röstungsart, die dazu führt, dass aufgrund dieser Röstung der Kaffee bekömmlich sei. Somit wird nicht das Lebensmittel an sich als bekömmlich bezeichnet, sondern das Verfahren, durch welches das betroffene Lebensmittel behandelt wird.

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