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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

16. Dezember 2022

Schufa Werbung bei bloßer Datenkopie unzulässig

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Urteil des OLG Dresden vom 15.11.2022, Az.: 14 U 849/22

Das Bewerben mit den Angaben SCHUFA*®-Bonitätsauskunft benötigt?“ und/oder „Antragsassistent für kostenlose SCHUFA*®-Bonitätsauskunft" eines Produkts ist irreführend, wenn das Produkt nur die für eine Fremdvorlage erforderlichen Informationen, nicht aber sämtliche bei der Schufa gespeicherten Daten, gegenüber Dritten offenbart. Das OLG Dresden begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass bei den Verbrauchern durch die Werbung der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, bei der Werbenden die SCHUFA-Bonitätsauskunft und nicht bloß eine Datenkopie erhalten zu können.

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05. Dezember 2022 Top-Urteil

Internetanbieter müssen Zahlungsmöglichkeiten entgeltfrei anbieten

Urteil des BGH vom 28.07.2022, Az.: I ZR 250/20

Wird auf einer Preisvergleichs-Website im Auswahlmenü ein Preis angegeben, der nur bei einer oder wenigen (nicht gängigen) Zahlmethoden zutrifft, und ist der Preis bei der Zahlung mit anderen Zahlungsmitteln höher, so ist dies unzulässig. Auch der Einwand des Beklagten, dass es sich lediglich um eine Servicepauschale handle, ändere daran nichts. Dies stelle aus Sicht des Verbrauchers ebenfalls ein Entgelt dar, so der BGH. Im vorliegenden Fall wurde auf einer Flugvergleichs-Website in der Vergleichsansicht ein Preis angegeben, der nur bei Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte zutraf und bei spätere Auswahl einer anderen Zahlmethode anstieg.

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29. November 2022

Herstellergarantie löst nicht automatisch Informationspflicht aus

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Urteil des BGH vom 10.11.2022, Az.: I ZR 241/19

Die bloße Möglichkeit zur Kenntnisnahme einer Herstellergarantie auf der Internetseite eines Unternehmers, welcher nicht gleich Hersteller ist, führt nicht automatisch zu einer Pflicht des Unternehmers zum Treffen näherer Angaben zu der Garantie. Entscheidend ist hierbei, ob die Herstellergarantie auf den ersten Blick für den Verbraucher als solche erkennbar ist. Zudem müsste der Verbraucher in seiner Kaufentscheidung von dem etwaigen (Nicht-) Vorliegen einer Garantierklärung beeinflusst worden sein.

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22. November 2022

Anti-Corona Nasenspray darf nicht verkauft werden

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Beschluss des LG Hamburg vom 19.10.2022, Az.: 406 HKO 108/22

Das Verkaufen eines Nasensprays, welches die Bezeichnung "Anti-Corona Nasenspray" trägt und unter anderem mit den Aussagen "Anti-Corona Nasenspray", "deaktiviert nachweislich 99,9 % der SARS-COV-2 Viren" außerhalb der Fachkreise wirbt, ist unzulässig. Diese Angaben stellen laut dem LG Hamburg eine Werbung mit verbotenen Angaben bzgl. der meldepflichtigen Erkrankung Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID 2019) dar.

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04. November 2022

Werbeaussage „laborgeprüft“ ohne weitere Infos nicht unzulässig

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Urteil des LG Darmstadt vom 12.09.2022, Az.: 18 O 11/22

Das Werben mit dem Begriff "laborgeprüft" ist jedenfalls dann nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn er im Zusammenhang mit einer Unternehmensbeschreibung steht und sich ersichtlich nicht auf ein konkretes Produkt bezieht. Dieser Umstand lässt nämlich nicht darauf schließen, dass ein Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass das Produkt von einem neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien geprüft wurde.

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03. November 2022

„Torjägerkanone“ stellt kein Herkunftszeichen dar

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Urteil des OLG Nürnberg vom 25.10.2022, Az.: 3 U 2576/22

Der Begriff "Torjägerkanone" stellt im Bereich des Fußballs kein Herkunftszeichen dar. Beim Verkauf von Trophäen in Form einer mittelalterlichen Bürgerkriegskanone namens "Torjägerkanone" erkennt der angesprochene Verkehrskreis eher eine (beschreibende) Artikel- oder Modellbezeichnung für das angebotene Produkt statt einem eigenständigen Herkunftshinweis. In seiner Begründung verwies das OLG Nürnberg insbesondere auf den grundlegend unterschiedlichen Marktauftritt einer Herausgeberin einer Sportzeitschrift als Markeninhaber zum Verkaufsangebot eines Webseitenbetreibers.

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14. Oktober 2022

Anforderungen zur hinreichenden Kennzeichnung von Newsletter Werbung

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Urteil des LG Berlin vom 28.06.2022, Az.: 28.06.2022

Werbung in einem Newsletter ist mit einem deutlichen und ins Auge fallenden Hinweis auf den Werbecharakter zu kennzeichnen. Eine Verlinkung mit dem Wort "Anzeige" in kleiner Schrift und unauffälliger Farbe genügt nicht. Das LG Berlin gab somit der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die Obergsellschaft einer Verlagsgruppe statt. Zur Begründung führte das Gericht insbesondere an, dass zwar das Wort "Anzeige" grundsätzlich für eine hinreichende Kennzeichnung genügt, jedoch eine kleine Schriftart in Verbindung mit einer hellgrauen Schrift auf einem weißen Hintergrund nicht mehr ausreichend den durchschnittlichen Empfänger des Newsletters davon abhält, ungewollt Kenntnisnahme der mit den Anzeigen verlinkten Werbebotschaften zu nehmen.

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14. September 2022

Eine Zeichenkombination ist lediglich Gestaltungsmittel

Beschluss des KG Berlin 5. Zivilsenat vom 12.05.2022, Az.: 5 U 139/19

Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob der Vertrieb von Kapuzenpullovern mit dem Aufdruck „KING 01“ bzw. „QUEEN 01“ auf der Internetplattform eBay gegen das Recht an einer von der Beklagten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke verstößt. Ein entsprechendes Angebot zu solchen Kapuzenpullovern wurde zuvor von eBay mit der Begründung, Markenrechte verletzt zu haben, gelöscht. Der Vertreiber des Angebots klagte gegen die Entscheidung eBays. Das Landgericht Berlin gab der Klage des Vertreibers mit der Begründung statt, dass es an einer markenmäßigen Nutzung des Aufdrucks „KING 01“ bzw. „QUEEN 01“ fehle. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wies der Senat zurück, da bei einem auf einem Kleidungsstück abgedruckten Zeichen oder einer Zeichenkombination, die dem angesprochenen Verkehr als „Botschaft nach außen“ entgegentritt, der angesprochene Verkehr in den Zeichen lediglich ein Gestaltungsmittel und keinen Herkunftshinweis erkenne.

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08. September 2022

Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnoten richtiggestellt werden

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Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 747/22

Eine Blickfangwerbung die eine objektiv unzutreffende Werbeaussage enthält, ist auch dann als irreführend einzustufen, wenn der erzeugte Irrtum durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote richtiggestellt wird. Dies bekräftigte das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss und wies folgerichtig die Berufung der Beklagten, einer Verkäuferin von Einbauküchen, zurück.

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26. August 2022 Top-Urteil

Hinweis auf knappe Verfügbarkeit von Waren keine unlautere Werbung

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Urteil des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 29/22

Das Werben für den Kauf von Lebensmitteln in Werbeprospekten unter Nennung konkreter Kaufpreise ist auch dann erlaubt, wenn einzelne beworbene Waren nicht in allen Filialen erhältlich sein sollen und wenn der Discounter den Verbraucher nicht am Blickfang der beworbenen Waren teilnehmend darüber informiert, wo der Verbraucher Informationen dazu einholen könne, in welchen Filialen die beworbenen Waren (nicht) verfügbar seien. Zudem ist auch der Hinweis auf ein begrenztes Angebot kein Indiz dafür, dass von vornherein eine unangemessene Menge in einem unangemessenen Zeitraum bereit gestellt wurde. Grund hierfür ist, dass es sich bei den Aussagen zum einen um Hinweise und zum anderen um Absicherungen davor handelt, dass Produkte trotz eigentlich angemessener Bevorratung aufgrund nicht vorhersehbarer Sonderumstände nicht überall und die ganze Zeit erhältlich sein können. Die Werbung ist folglich nicht als unlauter anzusehen, so das OLG Nürnberg.

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